Wie Golem.de berichtet, dürfen IP-Adressen in Zivilprozessen wegen Filesharing nicht herausgegeben werden. So hat es das Landgericht Frankenthal mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entschieden. Demnach sieht das Urteil eine Grundrechtsverletzung durch den Herausgeber der Daten zu der IP-Adresse.

Diese Entscheidung wäre ein herber Rückschlag für die Musikindustrie im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing, bzw. deren Verfolgung. Experten betrachten die Auslegung des Urteils allerdings auch mit Verwunderung und halten den zwischenzeitlichen “Etappensieg” der Tauschbörsen-Nutzer für vorübergehend.

Wenn man sich überlegt, wie billig Musik dank Einzeltitelkauf heute geworden ist, frage ich mich sowieso welchen Sinn und Zweck Tauschbörsen haben.
Musste man früher für eine LP zwischen 10 und 20 Euro bezahlen, kann man sich heute einfach nur die gewünschten Titel für 1 Euro das Stück kaufen. Selbst wenn man das komplette Album kauft, kommt man meist billiger davon.

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